Zuschüsse der Krankenkassen in Österreich für Klinisch-Psychologische Behandlung:
Seit dem 1.1.2024 gewähren die österreichischen Krankenkassen einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen im Einzel- als auch im Gruppensetting!
Voraussetzungen:
- Eine psychische Erkrankung bzw. Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn liegt vor.
- Spätestens vor dem zweiten Termin muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Das Formular für die ärztliche Bestätigung erhalten Sie bei ihrem Arzt oder im Zuge des Erstgespräches.
- Die Honorarnote über die klinisch-psychologische Behandlung reichen Sie gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung ein. (Achtung: Mit der Einreichung wird die Behandlungsdiagnose der Krankenkasse offengelegt.)
Sollten mehr als 10 Einheit klinisch-psychologischer Behandlung nötig sein, muss ein Antrag auf Verlängerung der Behandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Höhe des Kostenzuschusses:
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung von aktuell (Stand 2026) für eine 60-minütige Einzeltherapie von 33,70 € bis 50,20 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten zusätzlich und bietet freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an. Für klinisch-psychologische Behandlung kann ein Antrag für einen Zuschuss gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen unter: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen.
Voll finanzierte Kassenplätze:
Wenn Sie bei der ÖGK, SVS oder BVAEB versichert sind, können Sie sich für einen kassenfinanzierten klinisch-psychologischen Behandlungsplatz über psyhelp anmelden.
Die Plätze sind vom Kostenträger limitiert. Die Vergabe der Therapieplätze und die Zuweisung der PatientInnen zu den BehandlerInnen erfolgt ausschließlich über psyhelp – die Servicestelle des Berufsverbandes der Österreichischen PsychologInnen.
SVS Gesundheitshunderter
Präventive gesundheitspsychologische Angebote werden durch die SVS pro Person gefördert mit bis zu 100 Euro im Jahr!
Beispielsweise kann der “Gesundheitshunderter” für individuelle Beratungen oder Kurse und Workshops zu folgenden Themen im Bereich Mentale Gesundheit beantragt werden:
- Vermittlung von Strategien, um einen gesunden Lebensstil nachhaltig in den Alltag zu integrieren
- Umgang mit herausfordernden Situationen
- Resilienztraining
- Entspannungstraining
- Ressourcenaktivierung
- Stressbewältigung
- Zeitmanagement
- Mentale Fitness, Gedächtnistraining
- Arbeitsorganisation
SVS Sicherheitshunderter
Präventive arbeitspsychologische Angebote werden durch die SVS pro Betrieb gefördert mit bis zu 100 Euro im Jahr!
Beispielsweise kann der “Sicherheitshunderter” für individuelle Beratungen oder Kurse und Workshops zu folgenden Themen im Bereich Arbeitspsychologie beantragt werden:
- Stressmanagement am Arbeitsplatz
- Arbeitsorganisation
- Kommunikation am Arbeitsplatz
ÖH Zuschuss für Studierende der LFU
Es sind phasenweise auch Einreichungen für das Projekt der ÖH „Zuschusstopf für klinisch-psychologische Behandlungen und Psychotherapie“ möglich. Beachten Sie hierfür die Fristen! Studierende der LFU können für klinisch-psychologische Behandlungen derzeit (Stand 2025) 55 € pro Einheit (bis zu 10 Einheiten) refundiert bekommen.
Kostenerstattung in Deutschland
Über die Kirinus CIP Akademie kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen aus Deutschland abrechnen. Die Behandlung bei mir muss hierfür jedoch in den Räumen der Lehrpraxis von Ute Metsch in Bad Aibling erfolgen.
Wenn Sie in Deutschland versichert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter:
- per E-Mail: verhaltenstherapie.schmid@gmail.com
- oder telefonisch: jeweils Freitag von 12-13 Uhr unter: (+49) 0170 10 87 544.


