Kostenzuschüsse und Förderungen

Zuschüsse der Krankenkassen in Österreich:

Seit dem 1.1.2024 gewähren die österreichischen Krankenkassen einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen im Einzel- als auch im Gruppensetting!

Voraussetzungen:

  1. Eine psychische Erkrankung bzw. Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn liegt bei Ihnen vor. Dazu zählen auch Anpassungsstörungen nach Schicksalsschlägen oder bei schweren körperlichen Erkrankung. (Krebserkrankung, Herzinfarkt, Schlaganfall…) und chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren.
  2. Es muss eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung durchgeführt werden. Eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. Das Formular für die ärztliche Bestätigung erhalten Sie bei ihrem Arzt oder im Zuge des Erstgespräches.
  3. Die Honorarnote über die klinisch-psychologische Behandlung reichen Sie gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung ein. (Achtung: Mit der Einreichung wird die Behandlungsdiagnose der Krankenkasse offengelegt.)

Sollten mehr als 10 Einheit klinisch-psychologischer Behandlung nötig sein, muss ein Antrag auf Verlängerung der Behandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Höhe des Kostenzuschusses:

Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung. 

Zuschuss für Studierende der LFU-Innsbruck: 

Seit November 2021 gibt es das Projekt klinisch-psychologische Behandlungen für Studierende der Leopold-Franzens-Universität. Die ÖH Innsbruck subventioniert klinisch-psychologische Behandlung und Psychotherapie mit bis zu 10 Therapieeinheiten zu je 55 Euro pro Einheit. Dies gilt zusätzlich zum Kostenzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen, den es seit 01.01.2024 für klinisch-psychologische Behandlung gibt. 

Der Antrag kann von Studierenden schnell und einfach online gestellt werden. Achtung: Der Zuschusstopf endet mit 30.04.2024.

Präventive gesundheitspsychologische Angebote werden gefördert durch die SVS:

Für Gesundheitspsychologische Beratung zur Stärkung ihrer Mentalen Gesundheit kann der Gesundheitshunderter der SVS von Anspruchsberechtigten einmal jährlich beantragt werden.

Kostenerstattung in Deutschland

Die Kirinus CIP Ambulanz kann mit den gesetzlichen Krankenkassen aus Deutschland abrechnen. Die Behandlung bei mir muss hierfür jedoch unter Supervision im Rahmen der Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin und in den Räumen der Lehrpraxis von Ute Metsch in Bad Aibling erfolgen.

Für Anfragen aus Deutschland erreichen Sie mich: