Kostenzuschüsse und Förderungen

Für Klinisch-Psychologische Behandlung:

Kostenzuschüsse der Krankenkassen

Seit dem 01.01.2024 gewähren viele österreichischen Krankenkassen einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen im Einzel- als auch im Gruppensetting! Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Krankenkasse und wird jährlich angepasst. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei ihrer Krankenkasse.

Voraussetzungen:

  1. Eine psychische Erkrankung liegt vor.
  2. Eine ärztliche Untersuchung erfolgt vor dem 2. Termin.
  3. Sie reichen die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung ein.
    (Achtung: Mit der Einreichung legen Sie auch die Behandlungsdiagnose der Krankenkasse offen. Diese muss verpflichtend auf der Honorarnote angeführt sein.)

Sollten mehr als 10 Einheit klinisch-psychologischer Behandlung nötig sein, muss ein Antrag auf Verlängerung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, um weiter den Kostenzuschuss zu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten zusätzlich und bietet freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an. Für klinisch-psychologische Behandlung kann ein Antrag für einen Zuschuss gestellt werden.

Voll finanzierte Therapieplätze:

Wenn Sie bei der ÖGK, SVS oder BVAEB versichert sind, können Sie sich für einen kassenfinanzierten klinisch-psychologischen Behandlungsplatz über psyhelp anmelden. Die Plätze sind vom Kostenträger limitiert. Die Vergabe der Therapieplätze und die Zuweisung der PatientInnen zu den BehandlerInnen erfolgt ausschließlich über psyhelp – die Servicestelle des Berufsverbandes der Österreichischen PsychologInnen. Melden Sie sich für einen voll-finanzierten Therapieplatz direkt bei psyhelp an.

Private Zusatzversicherungen

Private Zusatzversicherungen übernehmen die Restkosten für klinisch-psychologische Behandlung, Diagnostik und Gesundheitspsychologie (nach Abzug anderer Förderungen) meist. Je nach Vertrag, kann die maximale Fördersumme jedoch begrenzt sein. Entweder prozentual (zum Beispiel 80 % des selbst zu zahlenden Betrages) oder durch ein fixes Jahresbudget für ambulante Leistungen (ca. 1.500 Euro bis 3.000 Euro pro Kalenderjahr).

Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die konkreten Regelungen in Ihrem Vertrag vor Beginn der Behandlung.

ÖH Zuschuss für Studierende der LFU

Es sind phasenweise auch Einreichungen für das Projekt der ÖH „Zuschusstopf für klinisch-psychologische Behandlungen und Psychotherapie“ möglich. Außerhalb der Einreichungsfrist gibt es dazu auf der Webseite meist wenig Informationen. Fragen Sie am besten direkt bei der ÖH an, wann die nächste Einreichungsfrist beginnt.

Absetzung von der Steuer

Die Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung können in Österreich in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung ist, dass die Behandlung der Heilung oder Linderung einer konkreten psychischen Erkrankung dient. Reine Präventions-, Wellness- oder Gesundheitspsychologische-Angebote werden vom Finanzamt meist nicht anerkannt. Informieren Sie sich dazu im Detail beim Finanzamt, der Arbeiterkammer oder ihrer Steuerberatung.

Kostenerstattung in Deutschland

Über die Kirinus CIP Akademie kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen aus Deutschland abrechnen. Die Behandlung bei mir muss hierfür jedoch in den Räumen der Lehrpraxis von Ute Metsch in Bad Aibling erfolgen.

Wenn Sie in Deutschland versichert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter: