Umsatzsteuer: Ich verrechne für Leistungen, die zum Ziel haben, eine psychische Krankheit zu verhindern, sie zu lindern oder zu beseitigen keine Umsatzsteuer, denn diese Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 in Österreich von der Umsatzsteuer befreit.
Absageregelung und Ausfallhonorar: Ein Termin kann bis 24 Stunden vorher ohne Angabe von Gründen kostenlos und formlos per Telefon, SMS oder E-Mail abgesagt werden. Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Wird ein ärztliches Attest vorgelegt, kann das Ausfallhonorar in Ausnahmefällen erlassen werden.
Nähere Informationen zu möglichen Inhalten finden Sie unter Einzel-, Familien und Paargespräch sowie unter Gruppentherapie.
Nähere Informationen zu finanzieller Unterstützung finden Sie unter Kostenzuschüsse und Förderungen.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich per E-Mail oder telefonisch! Kontaktinformationen finden sie hier.